Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 ( DGUV A3) ist der komplette Teil, welcher den Umgang mit elektrotechnischen Betriebsmitteln , und nicht elektrischen Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln regelt. In der Grundsätzlichen Verantwortung ist der Unternehmer, allerdings sind ebenso die Mitarbeiter in der Meldepflicht. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in Intervallen zu überprüfen sind. Er kann dies innerhalb seines Unternehmens delegieren an eine verantwortliche Elektrofachkraft. Hat er dies nicht, so kann er diese Arbeiten extern an einen Dienstleister vergeben. Die Fristen der Prüfintervalle legen der Unternehmer unter Berücksichtigung der Hinweise des Prüfenden in seine Gefährdungsbeurteilung fest.
Gerne unterbreiten wir Ihnen natürlich dazu ein entsprechendes Angebot.